4. Wie hoch ist die Wärmepumpenförderung?
Wie hoch ist die Förderung?
Basisförderung
Bei Neubauten werden für Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen, 10 Euro/m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche gefördert. Eine maximale Förderobergrenze zieht der Bund bei 2.000 Euro je Wohneinheit. Für mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.
Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe im Neubau gibt es 5 Euro/m², aber je Wohneinheit höchstens 850 Euro. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 8% der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt.
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Im Gebäudebestand beträgt die Förderung für eine Sohle/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe 20 Euro/m² Wohn- bzw. Nutzfläche, dabei werden 3.000 Euro je Wohneinheit nicht überschritten.
Für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden, ist die Förderung auf 15 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.
Für die Luft/Wasser-Wärmepumpe im Gebäudebestand beträgt die Förderung 10 Euro/m² Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche, aber höchstens 1.500 Euro je Wohneinheit. Für Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.
Zusätzliche Mittel – Innovationsförderung
Zur Basisförderung können auch noch Extrafördermittel erteilt werden. Ein Beispiel ist die Innovationsförderung. Diese wird unter folgenden Vorraussetzungen erteilt.
Die Wärmepumpenanlage muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 oder 4,5 erreichen und bringt dem Antragsteller eine Erhöhung der Fördermittel und die Fördergrenzen um bis zu 50 %.
Effizienzbonus
Für Wärmepumpen in effizienten Gebäuden, kann eine höhere Förderung gewährt werden. Es ist dann eine Basisförderung plus Effizienzbonus möglich. Folgende Unterlagen sind in diesem Fall zusätzlich einzureichen:
- Energieausweis auf Basis des Energiebedarfs nach EnEV oder Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004
- Nachweis über den hydraulischen Abgleich und die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage
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3. Teil der Wärmepumpenförderung
Vorhabensbeginn und Zeitpunkt der Antragstellung
In den Richtlinien steht zu diesem Punkt die folgende Erläuterung. Für die Basisförderung, ggf. mit der Bonusförderung sind die Anträge nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
Dies ist anders, wenn die Förderung im Rahmen des KfW-Programms erneuerbare Energien ausgegeben wird. Hier gilt immer: vor Antragstellung kein Vorhabensbeginn. Dieser Punkt dürfte aber Bauherren die eine Wärmepumpe einbauen wollen nicht interessieren, denn in diesem Programm wird die Wärmepumpe nicht berücksichtigt.
Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen
Es werden effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserversorgung und die Heizung eines Gebäudes gefördert.
O Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650
O Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen
O Vorliegen einer Fachunternehmererklärung mit folgendem Inhalt:
1. Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasserwärmepumpen im Neubau bzw. 3,7 im Gebäudebestand. Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand.
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Bei gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2.
2. Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
3. Die Heizkurve der Anlage wurde an das Gebäude angepasst.
Hinweis: Die Anlagen werden stichpunktartig untersucht.
Weiter hier in Woche 3/2008!
Wärmepumpenförderung Teil 2!
Was ist förderfähig?
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:
- effiziente Wärmepumpen
- besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien (bezieht sich wahrscheinlich auf die Bonusförderung)
- besonders effiziente Wärmepumpen
Was wird nicht gefördert?
- Eigenbauanlagen und Prototypen
- Gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebraucht erworbenen Teilen
Wer ist antragsberechtigt?
O Privatpersonen
O freiberuflich Tätige
O kleinere und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaft
O Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände
O gemeinnützige Investoren
O Großunternehmen nur bei besonderer Förderwürdigkeit von Maßnahmen
Wichtig
Antragsteller sind entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die Anlage errichtet werden soll
Fördervorrausetzung bei Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Antragssteller ist eine öffentlichkeitswirksame Vorstellung des Vorhabens.
Nicht antragsberechtigt sind:
O Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten
O der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen
Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, erhalten keine Förderung.
Am Donnerstag, den 10.01.2008 finden Sie den nächsten Beitrag zum Thema Förderung von WP.
Neues Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien
Neues Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien fördert 2008 die Wärmepumpe
Am 5. Dezember 2007 wurden die neuen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt der Öffentlichkeit vorgestellt. Viele Leser rieben sich verwundert die Augen, denn die Wärmepumpe wurde nun endlich ins Programm aufgenommen. Mit großer Freude nahmen wir zur Kenntnis, dass die Wärmepumpe nun neben Solarkollektor- und Biomasseanlagen in den Kreis der erneuerbaren Energien integriert wurde.
In den vergangenen Tagen haben wir uns zusammengesetzt und diese Richtlinien gelesen, um die wichtigsten Punkte zum Thema Wärmepumpe zusammenzufassen.
Investitionsanreize
Mit den angebotenen Investitionsanreizen möchte man den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt stärken. Ab 2008 werden mit der Innovationsförderung für neuartige oder besonders innovative Technologien, welche diese Richtlinien einhalten, besondere Anreize für die Marktentwicklung geschaffen.
Bonusförderungen
Über sogenannte Bonusförderungen sollen verstärkt Anreize geschaffen werden, die erneuerbare Energien im Wärmemarkt besonders energieeffizient einzusetzen. Einen solchen Bonus kann erhalten, wer durch die Kombination von erneuerbaren Energien besonders hohe Deckungsanteile am Gesamtenergiebedarfs seines Gebäudes erzielt.
Neu eingeführt und schon längst überfällig, ist die Förderung des energieeffizienten Einsatzes von Wärmepumpen in Gebäuden.
Es wird in den Richtlinien ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl die Fördersätze, als auch technische Anforderungen und Umweltstandards ständig überprüft werden. Anpassungen an die Marktentwicklung können jederzeit vorgenommen werden.
Einen Rechtsanspruch des Antragsstellers auf die Zuwendung besteht nicht. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
Kurz gesagt, ist der Topf leer, gibt es kein Geld mehr. Mit diesem Hintergrund möchten wir an dieser Stelle den Tipp geben, die Mittel rechtzeitig zu beantragen und nicht bis zur letzen Minute zu warten.
Weitere Informationen erhalten Sie im nächsten Beitrag am Freitrag den 04.01.2008 hier.
