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Wohnrechte – Übernahmegebühren sind niedrig!

Posted in BauMix Allgemein von R. Burkhardt am 2. Mrz. 2008

Neuer Markt für gebrauchte Ferienwohnrechte


undefinedIst jetzt eine gute Zeit, Wohnrechte zu erwerben?Individualreisen erfreuen sich in letzter Zeit besonderer Beliebtheit. Sicher werden immer noch preiswerte Pauschalreisen gebucht, aber ein neuer Trend geht zu individuellen Urlaubszielen.Gerade die deutschen Touristen sind hier Vorreiter.In den vergangenen zwanzig Jahren wurden von deutschen Bürgern besonders viele Feriendomizile in Form von Teilzeitwohnrechten im In- und Ausland erworben. Die damals 40- bis 50-jährigen Käufer sind jetzt in einem Alter, wo sie über Vermietung oder Verkauf ihrer Feriendomizile nachdenken. Meist ist der Weg in den Süden zu weit – oder die Kinder haben kein Interesse, den privaten Urlaubsplatz zu nutzen.Übernahmegebühren sind niedrig!

Die Übernahmegebühren sind zur Zeit sehr niedrig, da eine große Zahl von Wohnrechten angeboten wird, aber eigentlich kaum ein Zweitmarktplatz für gebrauchte Ferienwohnrechte in Deutschland existiert. So können gut informierte Käufer für wenige hundert Euro Objekte erwerben, die vor zehn Jahren noch für 10.000 oder 20.000 DM angeboten und verkauft wurden.

Preiswerter Urlaub ist möglich?

Auch hier gilt der alte Kaufmannsspruch: Im Einkauf liegt der Gewinn! Stellt man sich vor, dass ein Wohnrechtbesitzer für sein Apartment für vier Personen in Österreich, (Hauptsaison, Winter) Unterhaltskosten von 380 Euro aufbringen muss und im gleichen Skiort regulär für ein Hotelzimmer 1.500 Euro fällig werden, kann der Übernahmepreis sich schnell rentieren. Gerade “gebrauchte” Ferienwohnrechte bieten sich in diesem Zusammenhang an.

Was ist eigentlich ein Ferienwohnrecht?

Unter den Begriffen Ferienwohnrecht, Timesharing, Teilzeitwohnrecht oder Wohnnutzungsrecht versteht man Verträge im Hotel- und Touristikbereich. Dabei erwirbt der Kunde durch Zahlung einer Einmalgebühr das Recht, für einen bestimmten Zeitraum des Jahres ein Wohngebäude oder Ferienapartment zu Erholungs- oder Wohnzwecken zu nutzen.

Es gibt je nach Anbieter unterschiedliche Nutzungskonzepte. Im Grundsatz gibt es aber Gemeinsamkeiten. Mit dem Erwerb und der Bezahlung der Kaufsumme erhält der Käufer das Recht, jedes Jahr eine Ferienunterkunft Hotelzimmer oder Ferienapartment für einen bestimmten Zeitraum zu bewohnen. In der Regel werden Ferienwohnrechte nach Wochen sieben Übernachtungen angeboten. Dieser Zeitraum wird im Vertrag neben der Apartmentnummer klar definiert.

Weitere Informationen unter www.timesharemarket.de Wohnrechte von privat an privat!

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