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Aktuelle Informationen zur Wohn-Riester-Förderung
Wohn-Riester funktioniert in der Form, dass das Altersvorsorge-Sparkonto durch eine Immobilie ersetzt wird. Das darin gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird auf einem extra Konto, dem Wohnförderkonto, erfasst. Die Beträge, die dort angespart werden, werden jedes Jahr um zwei Prozent angehoben und stellen die Grundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung dar. Es wird also nicht auf den konkreten Nutzungswert der Immobilie abgestellt, sondern auf die vom Förderberechtigten tatsächlich bezogene Förderung. Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Befinden sich 10.000 Euro auf dem Wohnförderkonto, wird nur dieser Betrag steuerlich erfasst, auch wenn sich der Wert der Immobilie inzwischen verdoppelt hat und damit die Nutzungen aus dem Mietfreien Wohnen mehr wert sind.
Wer bekommt die Förderung?
Die Wohn-Riester-Förderung kann jeder Bürger in Anspruch nehmen, der in Deutschland steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt ist. Diese Berechtigung ist vorhanden, wenn man in einer gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte versichert ist. Ebenso können Beamte und Empfänger von Amtsbezügen Wohn-Riester in Anspruch nehmen. Auch Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug und Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeit können Wohn-Riester nutzen.
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